Das elektronische Rezept ist da!

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, liebe Kerpener,

Ab dem 01.01.24 ist das eRezept verpflichtend.

Dies bringt einige Änderungen mit sich.

Wir als Praxisteam haben uns dazu entschieden, zuerst nur die Variante mit Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte, ihrer Krankenkassenkarte, anzuwenden.

Sie bekommen keinen Rezeptausdruck mehr. Das Rezept wird von uns elektronisch verschickt. Es liegt dann zentral auf einem bundesweiten e-Rezept-Server.

Sie gehen mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte, in die Apotheke. Die Apotheke wird das eRezept aufrufen und Ihnen die verschriebenen Medikamente aushändigen.

Ab dem ersten Quartal 2024 ist es daher unbedingt notwendig, dass wir Ihre elektronische Gesundheitskarte vor der Ausstellung eines eRezeptes einlesen.

Das bedeutet:

Sie können Ihr Rezept wie gewohnt bei uns bestellen, aber vorher muss die elektronische Gesundheitskarte (eGK) im jeweiligen Quartal bei uns eingelesen werden.

Ohne eingelesene eGK ist uns ein Ausstellen der Rezepte nicht mehr möglich.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

– auf einen guten gemeinsamen Start im neuen Jahr !!