Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA)

seit 2025 haben alle gesetzlich Versicherten ein elektronisches Postfach, in dem eine elektronische Patientenakte (ePA) abgelegt werden kann. Wir möchten Sie über die Nutzung in unserer Praxis informieren:

Die ePA ist ein digitaler Speicherort für Ihre medizinischen Dokumente (z. B. Befundberichte, Arztbriefe, Laborwerte und Medikationspläne). Ziel ist es, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und Ihre Behandlung sicherer zu machen.

Wir sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung in Ihre ePA zu übertragen:

  • Befundberichte und Laborbefunde.
  • Arztbriefe und Krankenhausberichte.
  • Informationen zu verschriebenen Medikamenten (E-Rezepte).

Sobald Sie Ihre Gesundheitskarte in unserer Praxis einlesen lassen, haben wir für 90 Tage Zugriff auf Ihre ePA. Diesen Zugriff können Sie jederzeit über Ihre ePA-App einschränken oder beenden.

Sie entscheiden selbst über Ihre Daten:

  • Widerspruch gegen die Akte: Wenn Sie gar keine ePA möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.
  • Widerspruch gegen einzelne Dokumente: Sie können der Speicherung einzelner Befunde in unserer Praxis jederzeit widersprechen, wir können Dokumente auch wieder löschen.

Haben Sie weitere Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

Weitergehende Informationen finden Sie bei Ihrer Krankenkasse sowie unter www.gematik.de.

Ihr Praxisteam